Heute freue ich mich besonders! Ich beantworte Dir eine Frage, die mir jeden Tag mehrmals gestellt wird. Wer mich also in Zukunft nach Einfuhrzoll oder Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fragt, bekommt einfach den Link zu diesem Artikel geschickt und in zehn Minuten weiß er alles, was ein Importeur zu dem Thema wissen muss. In der Zeit, die ich dadurch spare, kann ich hier neue Artikel schreiben.
Es geht also um Einfuhrabgaben. Ich schreibe diesen Artikel für Importhändler und Privatpersonen, weil die Verzollung im Prinzip genau gleich abläuft. Ich weiß, dass es spannendere Themen gibt, aber Du kannst mir glauben, dass ich das Thema mittlerweile ganz gut erklären kann.
Wenn Du schon ein bisschen in meinem Blog gelesen hast, weißt Du, dass ich hauptsächlich aus den Vereinigten Staaten importiere. Ich beschreibe Dir also erstmal am Beispiel USA, was Du bei der Zollabwicklung beachten musst.
Die USA sind ein sogenanntes Drittland, das heißt, dass sie kein Mitgliedsstaat der EU sind. Innerhalb der EU werden keine Zölle erhoben, weil die EU eine Zollunion ist und eine gemeinsame Außenhandelspolitik betreibt. Der Zoll wird also erst fällig, wenn Du Waren aus einem Drittland in die EU einführen möchtest.
Die Einfuhrabgaben bestehen aus Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Der Zoll löst die Steuer aus. Wenn Du Zoll zahlen musst, zahlst Du also auch Steuer. Der Zoll kann zwischen (0)/2,5% und 17% liegen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist so hoch wie die normale Umsatzsteuer innerhalb Deutschlands und beträgt immer 19%. Um herauszufinden, wie viel Du jetzt bezahlen musst, brauchst Du zuerst den Zollsatz. Den findest Du mehr oder weniger einfach heraus, indem Du Deine Ware -beamtendeutsch- einreihst. Das kannst Du im sogenannten TARIC-System tun. Du kannst entweder im Katalog blättern (TARIC-Katalog) und versuchen, so die richtige Kategorie zu finden oder Du versuchst es über die Suche mit der Warenbeschreibung (TARIC-Warenbeschreibung). Es kann manchmal ein bisschen dauern, bis Du die richtige Kategorie gefunden hast, weil die Bezeichnungen etwas veraltet, weltfremd oder einfach nur ungewöhnlich sind. Bekleidung findest Du zum Beispiel in der Kategorie “Gewirke und Gestricke”. Das wäre doch intuitiv auch Dein erster Tipp gewesen, oder?
Bevor Du Dich auf die lange Suche nach einem Zollsatz machst, versuch Dein Glück erstmal bei Google. Gib einfach “Zoll mp3-player” oder “Zoll Ipod USA” ein. Oft findest Du den Zollsatz auf die Weise schneller in Foren oder Newsgroups als in der TARIC-Datenbank.
Jetzt, da Du den Zollsatz kennst, kannst Du den Zollbetrag ausrechnen. Das ist der Betrag, den Du beim Zollamt ohne Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst. Die Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis plus Shippinggebühren (Versandkosten). Wenn Du also einen Ipod für 200 US$ bestellst und 20 US$ für den Versand bezahlst, musst Du 220 US$ verzollen. Der Zollsatz für mp3-player ist (meistens) 4,5%. Es gibt noch ein paar Sonderfälle, zum Beispiel Geräte mit Aufzeichnungsfunktion oder Uhren mit Tonwiedergabe. Der Ipod ist aber annahmegemäß ein normaler mp3-player. Also kannst Du den Zollbetrag ausrechnen als Produkt aus 0,045 und 220 US$. Das Ergebnis ist ein Zollbetrag von 9,90 US$.
Jetzt kannst Du Dir die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer herleiten. Addier einfach den Zollbetrag auf die Bemessungsgrundlage für den Zoll. In meinem Beispiel liegt die Bemessungsgrundlage bei 229,90 US$. Multipliziert mit 0,19 kannst Du den Steuerbetrag ausrechnen und kommst auf 43,68 US$.
Insgesamt musst Du auf dem Zollamt also 43,68 US$ + 9,90 US$ = 53,58 US$ an Einfuhrabgaben bezahlen.
Im zweiten Teil beschreibe ich noch ein bisschen genauer, wie die Verzollung abläuft, erkläre was Eigen- und Fremdverzollung ist und stelle Dir die Freibeträge vor (z.B. Geschenke).
Viel Spaß beim Ausprobieren!
Fragen, Feedback und Erfahrungsberichte gerne ins Kommentarfeld oder per E-Mail!
Den Ablauf eines kompletten Importgeschäfts mit den genauen einzelnen Schritten beschreibe ich in meiner siebenteiligen Coachingserie. Die ist natürlich kostenlos und kommt per E-Mail. Wenn Du sie gerne bekommen möchtest, kannst Du Deinen Namen und Deine E-Mail Adresse in das nachfolgende Formular eintragen!

12 responses so far ↓
1 Zoll und Steuern - Teil 2/2 // Aug 8, 2008 at 03:50
[...] XHTML ← Die häufigste Frage zum Import: Wann muss ich Zoll und Steuern zahlen und wie viel? [...]
2 Kristian // Aug 8, 2008 at 16:34
Kompliment zu diesem Bericht! Allerdings glaube ich, hier einen kleinen Fehler entdeckt zu haben, oder vielleicht hast du auch nur vergessen zu erwähnen, dass die Bemessungsgrundlage nicht der USD-Preis ist, sondern dass hier vorher immer zum Tageskurs in EUR umgerechnet wird.
3 Importblog // Aug 8, 2008 at 16:46
Hi Kristian!
Danke für Deinen Kommentar!
Ich habe diesen Artiekl ein bisschen abrupt abgebrochen, deswegen gibt es den zweiten Teil. Darin beschreibe ich, dass die Einfuhrabgaben mit dem Tageswechselkurs in Euro umgerechnet werden.
Ob Du schon die Bemessungsgundlage umrechnest oder erst die Einfuhrabgaben, macht ja keinen Unterschied, weil es ja derselbe Wechselkurs ist.
4 Das richtige Produkt finden - Teil 1: Trendprodukte und Exoten // Aug 9, 2008 at 17:21
[...] einfach mal ein paar Preise in Amerika und Deutschland. In den Posts über Zoll und Steuern Teil 1 und Teil 2 findest Du schon viele Informationen zur Kalkulation des Einstandspresies. Über das [...]
5 Was kann man hier lernen? Ein Inhaltsverzeichnis für das Importblog // Nov 3, 2008 at 16:56
[...] Zoll und Steuern – Wie viel muss bezahlt werden? [...]
6 Christoph // Nov 28, 2008 at 13:11
stimmt auch nicht kein Tageskurs!
Es gibt einen monatlichen Kurs beim Zoll.
Dann wird mit diesem USD in Euro gerechnet. Darauf dann der Zoll je nachdem wie viel und darauf die Einfuhr-Umsatzsteuer von 19%!!
7 Mike // Jan 22, 2009 at 13:47
Ich habe jetzt eine Lieferung bekommen und die ging zollfrei durch. Sollte ich die dann nachträglich beim Zoll melden? Ich denke da daran, dass ich ja die Lieferung als Aufwendung dem Finanzamt ausweise. Kommt das dann dort nicht raus, dass ich keine Einfuhr-USt gezahlt habe?
Zudem wollte ich noch etwas zur Zollfreigrenze fragen? Es gibt doch so etwas oder bin ich da falsch informiert? Oder gilt diese vielleicht nur für Privat?
Würde mich über baldige Antwort freuen!
Mike
8 andreas krieger // Jan 24, 2009 at 04:50
ne frage an importblog…….wie läuft es dann mit ebay…..wenn ich da was aus den usa bestelle über ebay….muss ich auch zoll bezahlen???
danke im voraus
9 Thomas // Feb 8, 2009 at 23:25
Hallo…
Ich wollte mir soeben die Coachingserie “bestellen”, aber leider scheint es mit dem script ein problem zu geben… mir wird immer gesagt, das meine suche keine treffer erzeugte…
Sorry, ich weiß das es nicht hier ins Zollposting passt, aber hier ist ja auch das Formular zu finden…
Falls du meine email-addy aus dem comment auslesen kannst, würde ich mich freuen, wenn du mir die Serie manuell zusenden könntest…
Mfg
Thomas S.
10 Importblog // Feb 9, 2009 at 00:02
Hallo Thomas,
nach meinen Infos ist alles in Ordnung. Du bist eingetragen und bekommst die Coachingserie in den nächsten Tagen.
Wenn Du bis morgen noch nichts bekommen hast, sag mir einfach nochmal Bescheid.
Bastian
11 Matthias // Feb 10, 2009 at 21:39
Hallo,
ich lese deinen Blog mit ziemlich großem Interesse, was mich aber jetzt noch am meisten “stört” ist die Sache mit der Gewährleistung und Garantie, die man ja als Gewerbetreibender verpflichtet ist zu geben. Wie verhältst du dich gegenüber Reklamationen und wie sicherst du dich ab?
Mit freundlichen Grüßen
matthias
12 Frage - CAR-PC bei ebay.com Bestellt! ZOLL einbehalten! Wie vorgehen? - Freesoft-Board // Apr 3, 2009 at 14:48
[...] Der ZOLL l
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