Importblog

Wie Du Dein Geld in einem Monat verdoppeln kannst – Importe aus den USA

Importblog header image 2

Zoll und Steuern – Teil 2/2

August 8th, 2008 · 12 Comments

Rückblick Teil 1

Im ersten Teil zum Thema Zoll und Steuern habe ich beschrieben, wie Du den richtigen Zollsatz findest und damit ermittlest, wie viel Du für Zoll und Steuer zahlen musst. Weil das im Text vielleicht ein bisschen unübersichtlich war, siehst Du in der folgenden Graphik nochmal die wichtigsten Informationen:

Die wichtigsten Informationen zu Einfuhrabgaben auf einen Blick

Die wichtigsten Informationen zu Einfuhrabgaben auf einen Blick

Und auch die Rechnung aus dem ersten Teil kannst Du hier nochmal geordnet angucken. Wenn Du keine Lust auf die Zahlen hast und die Rechnungen schon verstanden hast, kannst Du direkt in den nächsten Abschnitten weiterlesen.

  1. Einkaufspreis = 200 US$
  2. Versandkosten = 20 US$
  3. Bemessungsgrundlage für den Zoll = 200 US$ + 20 US$ = 220 US$
  • Zollbetrag = 220 US$ x 0,045 = 9,90 US$
  1. Bemessungsgrundlage für den Zoll = 220 US$
  2. Zollbetrag = 9,90 US$
  3. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer = 229,90 US$
  • Betrag der Einfuhrumsatzsteuer = 229,90 US$ x 0,19 = 43,68 US$
  • Einfuhrabgaben = 9,90 US$ + 43,68 US$ = 53,58 US$
  • Preis inklusive Shipping und Einfuhrabgaben = 220 US$ + 53,58 US$ = 273,58 US$

Eigen- und Fremdverzollung

Ich weiß, dass das jetzt für die meisten ein bisschen zu ausführlich war, aber ich möchte das wirklich jeder die Rechnungen versteht und anwenden kann.

Weiter zur Verzollung. Vorab: Ab einem Warenwert von 1000 € musst Du die Verzollung mit dem sogenannten Einheitspapier anmelden. Das bekommst Du beim Zollamt.

Was sind also Eigen- und Fremdverzollung?

Du kannst Dein Paket entweder selbst auf dem Zollamt abholen und verzollen oder direkt nach Hause liefern lassen und das Versandunternehmen den Zoll abwickeln lassen.

Die erste Variante ist die Eigenverzollung. Du bekommst vom Versandunternehmen, zum Beispiel vom DHL, eine Benachrichtigung, dass das Paket angekommen ist und im Lager des Zollamts liegt. Mit dem Schreiben bekommst Du die Zollbescheinigung oder ein Foto von der Paketoberseite mitgeschickt und Du erfährst, wann Du Deine Lieferung abholen kannst. Wenn Du es schaffst, hol das Päckchen innerhalb von sieben Tagen ab. Danach musst Du für jeden Tag Lagergebühren zahlen. Druck Dir dann einen Zahlungsnachweis aus. Ein Paypal-Kontoauszug, eine Kreditkartenabrechnung oder ein Ausdruck der eBay-Auktion reichen aus. Geh mit den ganzen Unterlagen und Bargeld oder einer Geldkarte zum Zollamt. Du musst direkt bezahlen, um das Paket zu bekommen. Vorher musst Du es kurz öffnen, der Zollbeamte guckt kurz nach, ob auch die beschriebene Ware darin ist und er stellt Dir einen Einfuhrabgabenbescheid aus. Damit gehst Du zum Zahlschalter, bezahlst bar oder mit Karte, bekommst eine Quittung und das Paket gehört Dir! Die Einfuhrabgaben werden übrigens mit dem Tageswechselkurs in Euro umgerechnet.

Die zweite Variante ist die Fremdverzollung. Das Verfahren ist ein bisschen einfacher. Das Versandunternehmen verzollt die Ware für Dich und liefert sie direkt zu Dir nach Hause. Du bezahlst dem Paketboten die Einfuhrabgaben und eine Bearbeitungsgebühr und das Paket gehört Dir.

Der Vorteil von der Fremdverzollung ist, dass Du keine Fahrkosten hast und Dir die Zeit auf dem Zollamt sparst. Ein Nachteil sind die zusätzlichen Kosten. Die Eigenverzollung hat den Vorteil, dass Du nicht zu Hause sein musst, wenn der Paketbote kommt und Du die Gebühren sparst.

Entscheide Dich für die Eigenverzollung, wenn das Zollamt in der Nähe ist und Du oft nicht zu Hause bist und für die Fremdverzollung, wenn Du die meiste Zeit zu Hause bist und das Zollamt weit weg ist.

Freigrenzen – Muster, Geschenklieferung, kleiner Wert

Viele freundliche Verkäufer bieten an, das Päckchen als Geschenk mit niedrigerem Wert auszuzeichnen. Das bringt Dir leider nicht viel. Es stimmt zwar, dass Geschenke nicht verzollt werden müssen, allerdings nur bis zu einem Wert von 45 €. Der Verkäufer kann natürlich angeben, dass die Ware weniger als 45 € wert sind, allerdings sind die Zollbeamten auch nicht blöd. Und Du musst sowieso einen Zahlungsbeleg vorlegen. Den könntest Du Dir zwar auch einfach fälschen oder einfach in zwei gestückelte Beträge bezahlen, aber das lohnt den Aufwand und das Risiko nicht.

Es gibt noch eine legale Möglichkeit, den Zoll zu “umgehen”. Du kannst Dir Muster schicken lassen, die bis zu 50 € wert sein dürfen. Es fällt aber wahrscheinlich auch irgendwann auf, wenn Du alle paar Tage riesige Pakete mit Mustern abholst. Du kannst diese Möglichkeit ab und zu benutzen, vor allem natürlich, wenn Du Dir wirklich Muster schicken lässt.

Bis zu einem Warenwert von 22 € zahlst du übrigens generell keine Steuern. Natürlich gibt es im deutschen Rechtssystem auch hiervon ein paar Ausnahmen, nämlich hochsteuerbare Waren. Das sind Zigaretten, Alkohol oder Parfums.

Das war vielleicht nicht das spannendste Thema, über das Du gelesen hast, aber wie lange hast Du für das Lesen gebraucht? 10 Minuten vielleicht oder 15? Und nach dieser kurzen Zeit kennst Du Dich jetzt in allen wichtigen Bereichen des Zollsystems aus.

In den nächsten Tagen schreibe ich einen Artikel zum wichtigsten Thema für Importuere: “Wie finde ich ein geeignetes Produkt?”

Bis dahin kannst Du mir Feedback und Fragen gerne per E-Mail oder als Kommentar schreiben.

Wenn Du Deine E-Mail Adresse rechts neben dem Artikel einträgst, bekommst Du eine E-Mail Benachrichtigung, sobald ich den nächsten Artikel geschrieben habe.

 

Den Ablauf eines kompletten Importgeschäfts mit den genauen einzelnen Schritten beschreibe ich in meiner siebenteiligen Coachingserie. Die ist natürlich kostenlos und kommt per E-Mail. Wenn Du sie gerne bekommen möchtest, kannst Du Deinen Namen und Deine E-Mail Adresse in das nachfolgende Formular eintragen!

:
:

Möchtest Du selber mit Importen Geld verdienen?
kostenlose siebenteilige Coachingserie bestellen
(mit allen Infos, wie Du Dein Geld auch in einem Monat
verdoppeln kannst)
Name: E-Mail:

Tags: Allgemein · Zoll und Steuern

andere Artikel, die Du vielleicht interessant findest:

 





 

 

 

12 responses so far ↓

  • 1 Die häufigste Frage zum Import: Wann muss ich Zoll und Steuern zahlen und wie viel? Teil 1/2 // Aug 11, 2008 at 18:25

    [...] ← US Import – kleine Importgeschäfte mit Gewinnmargen von bis zu 100 % Zoll und Steuern – Teil 2/2 [...]

  • 2 marc // Sep 18, 2008 at 11:35

    klasse beitrag! jetzt versteh ich auch wieso meine DVD lieferung aus canada das doppelte gekostet hat :)

    danke und gruß

  • 3 ostradeandconsult // Sep 26, 2008 at 22:07

    daumen hoch, besser haette ich es nicht beschreiben koennen. deckt sich mit den jahrelangen beruflichen erfahrungen meinerseits

  • 4 Dennis // Sep 28, 2008 at 22:44

    Hi !

    Mich würde mal interessieren ob ich eigentlich soviel importieren darf wie ich will ? also wenn ich die steuern zahle.
    Fragt da keiner vom Zoll nach was man mit der Menge eigentlich machen will ?

    Will da keiner mal nen Nachweis haben was ich damit gemacht habe ?

  • 5 Damir // Okt 1, 2008 at 13:26

    Hoi,

    vielleicht sollte man noch erwähnen, dass es sog. ANTIDUMPING Zollsätze gibt, die bei Schuhendie “Made in China/Vietnam” erhoben werden.
    Dabei sei gesagt, dass es egal ist, in welchem Land ihr die Schuhe kauft, denn hier kommt es auf den Herstellungsort an.

  • 6 Mike // Okt 6, 2008 at 15:23

    Wie ist es mit der Umsatzsteuer geregelt?

    Bekomme ich die bereits bezahlte Umsatzsteuer mit der innländischen Umsatzsteuer gegengerechnet und beim Wiederverkauf wird dann die Umsatzsteuer mit der eingenommen Vorsteuer verrechnet? Gilt das auch bei GbRs, deren Umsatz niedrig ist?

  • 7 Mike // Okt 30, 2008 at 18:15

    Sorry hab mich da etwas verschrieben… ich meinte natürlich ob die einfuhrumsatzsteuer mit der eingenommenen umsatzsteuer bei Verkauf gegengerechnet wird.

  • 8 Was kann man hier lernen? Ein Inhaltsverzeichnis für das Importblog // Nov 3, 2008 at 17:53

    [...] Zoll und Steuern – Zusammenfassung, Eigen-/Fremdverzollung, Freigrenzen [...]

  • 9 Rainer // Nov 23, 2008 at 16:02

    @ Mike: Du musst vorsteuerabzugsberechtigt sein.

    @ Dennis: Grundsätzlich frägt da keiner vom Zoll nach, aber irgendwann mal wer vom Finanzamt und da beides Finanzbehörden sind… ;-)

    @ Damir: Antidumping-Zölle gibt es nicht nur auf Schuhe, sondern auf die verschiedensten Waren (z.B. Fahrräder usw…)

    Was noch gesagt werden muss: Probiert erst gar nicht zu “bescheissen”, früher oder später erwischt man euch und dann fällt das Ganze unter den Tatbestand der Steuerhinterziehung, also einer Straftat (evtl. leichtfertige Steuerverkürzung = Ordnungswidrigkeit).

  • 10 jens // Jan 23, 2009 at 12:13

    Alle wichtigen Infos kurz und knapp. -Vielen Dank!

  • 11 Thomas Ehni // Okt 13, 2009 at 18:20

    Hallo Leute,

    Ich habe ein Kleingewerbe, aber mit Umsatzsteuer!
    Wenn ich zb. in Honkong bestelle (22 Euro), und ich das Paket erhalte also ohne Zoll und ohne Einfuhrumsatzsteuer wie verbuche ich dieses?

    Also nur die 19% Umsatzsteuer ans FInanzamt abführen?

    Gruss Thomas

  • 12 Stefan // Nov 3, 2011 at 06:38

    Danke für diese beiden äußerst informativen beiträge über die Verzollung! Ich habe vor einiger Zeit mal direkt beim Zoll nachgefragt, was ich denn bei einem Importgeschäft zu beachten hätte.
    Wow. Eines muss man den Zollern ja lassen. Sie sind absolut gründlich. Ich bekam prompt eine Antwort und zwar einen Aufsatz über ca. 30 Seiten, der direkt von einem Jura-Studenten hätte stammen können. Nach dem dritten Satz habe ich vergessen, wass 300 Zeilen vorher im ersten Satz stand… :-D
    Deine Ausführungen hier dagegen sind perfekt: Leicht verständlich und anschaulich! Danke dafür!
    Schöne Grüße

Leave a Comment