Importblog

Wie Du Dein Geld in einem Monat verdoppeln kannst - Importe aus den USA

Importblog header image 2

Artikelserie - “Erfolgreich mit Ebay Geld verdienen”

Februar 28th, 2009 · 10 Comments

Welche Produkte erzielen bei Ebay hohe Gewinnmargen? Wie muss die Gestaltung meiner Ebay Auktionen aussehen, damit ich möglichst höhe Gebote erziele? Und wie kann ich bei Ebay und im Handel allgemein meinen Erfolg vervielfachen und alle Möglichkeiten nutzen, meine Waren zu verkaufen, ohne den ganzen Tag nur am Computer zu sitzen?

Einige dieser Fragen höre ich sehr oft. Andere habe ich hinzugefügt, weil sie Euch dabei helfen können, mehr Geld zu verdienen. Teilweise auf Wegen, die Ihr wahrscheinlich selber noch nicht kanntet.

In den nächsten Wochen (über den Monat März verteilt) erscheint auf dem österreichischem Blog nebenjob-heimarbeit.at eine Artikelserie, die ich zum Thema “Erfolgreich mit Ebay Geld verdienen” geschrieben habe.

Die genaue Zusammensetzung der Serie erfahrt Ihr hier.

Ich beschreibe zuerst ein paar Basics zum Ebay-Handel, die vor allem für Anfänger interessant sind. In den letzten drei Teilen lasse ich Euch dann an meinen großen Geheimnissen teilhaben. Ich erzähle euch, wie Ihr Euer Geschäft vervielfachen könnt, indem Ihr Aufgaben outsourct und das Ganze wie ein richtiges kleines Unternehmen aufzieht.

Seid gespannt! ;-)

Möchtest Du selber mit Importen Geld verdienen?
kostenlose siebenteilige Coachingserie bestellen
(mit allen Infos, wie Du Dein Geld auch in einem Monat
verdoppeln kannst)
Name: E-Mail:

Tags: Allgemein · Entrepreneurship · Existenzgründung · Lieferanten finden · Produkte finden · Weiterverkauf

andere Artikel, die Du vielleicht interessant findest:

 





 

 

 

10 responses so far ↓

  • 1 Christian Giesen // Mrz 5, 2009 at 06:28

    Eine tolle Idee! Ich bin gespannt auf viele neue Ideen! Direkt schon in meine Lesezeichen aufgenommen!

  • 2 Name // Mrz 8, 2009 at 22:08

    Handelt es sich nicht bei dieser glorreichen Geschäftsidee nicht einfach um Parallelimporte, die gegen das Markenschutzrecht verstoßen und somit Abmahnungen von mehreren zehntausend € nach sich ziehen können?

  • 3 Importblog // Mrz 9, 2009 at 05:06

    Hallo glorreicher Name,

    wenn Du mir verrätst, von welcher glorreichen Geschäftsidee Du sprichst, kann ich Dir Deine Frage vielleicht beantworten. ;-)

    Bastian

  • 4 Name // Mrz 9, 2009 at 19:24

    Naja, im Grunde das ganze ebay-geschäft. Es geht ja in diesem Blog hauptsächlich um den Import von Waren, um diese mit entsprechendem Gewinn zu verkaufen. Hört sich ja ganz toll an und macht auch alles Sinn, dachte ich…

    Nun bin ich aber auf einige Anmerkungen über Marken- und Urheberrechte gestoßen, die nun das ganze “Geschäft” nutzlos erscheinen lassen, wenn nicht gar gefährlich für Nachahmer.

    Fakt ist, dass gewisse Produkte (Elektronik, Kleidung, Medikamente,…) nicht aus dem europäischen Ausland bezogen werden dürfen, um sie auf dem europäischen Markt zu veräußern. Eine entsprechende Liste findet sich sogar beim Zoll.

    Importiere ich nun Iphones aus den USA, da billiger, und verkaufe diese in Europa mit gewerblicher Absicht, verstoße ich gegen entsprechende Patent-, Marken- und Urheberrechte. Jeder Hersteller kann sich nämlich aussuchen wie, wann und wo er seine Ware anbieten will. Apple kann mich nun abmahnen und entsprechenden Schadensersatz fordern…

    Am Anfang fand ich diesen Blog wirklich toll, schnupperte wie jeder andere hier ein bisschen nach Gewinnen. Was ich aber für geradezu fatal halte, ist das Fehlen solcher Hinweise. Denn es ist alles andere als legal, Markenjeans aus Amerika zu importieren und bei uns zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: es ist aber auch nicht unbedingt illegal. Abmahnungen können dennoch verschickt werden und die sind in der Regel teuer…

    Mir wäre es ein großes Anliegen, dass der Umstand in Hinblick auf Parallel- oder Grauimporten hier geklärt bzw. aufgeführt wird.

  • 5 Pauschalreisen // Mrz 12, 2009 at 12:37

    Hallo,
    also ich bin nicht ganz neu im Ebaygeschäft, habe aber selber noch nichts verkauft, von daher wäre ich an deinen Tipps & Tricks schon interessiert!
    Es gibt bestimmt ein paar hilfreiche und einfache Idee, seine Sachen bei Ebay gewinnbringender zu verkaufen. Ich bin gespannt!
    MfG

  • 6 Andy // Apr 25, 2009 at 22:03

    hallo an den blogbetreiber
    ich würde mich freuen wenn du ab und zu mal die neuesten tipps zu handys, laptops, etc. die gerade auf den markt erschienen sind und man mit denen als importe geld verdienen könnte, geben könntest.

    wäre das möglich für dich???? würde mich echt freuen

    grüße

  • 7 dieter // Mai 12, 2009 at 15:54

    mich würde auch mal die markenrechtliche seite interessieren!? der erschöpfungsgrunsags im sinne des markengesetz dürfte bei us importen nicht anwendbar sein. also läuft man nahezu bei jeder marke gefahr abgemahnt zu werden nur was bleibt denn dann noch über was man gewinbringend importieren kann? lg

  • 8 Name // Mai 15, 2009 at 00:15

    @dieter
    Genau das meine ich auch. In meinen Augen ist das hier alles mehr als dubios und der Ersteller handelt vielmehr blauäugig als unternehmerisch erfolgreich.
    Mir wäre eine Stellungnahme des Blogbetreibers zu dieser Sache ganz recht.

    Naja, heutzutage kann jeder Affe BWL studieren…

  • 9 Importblog // Mai 27, 2009 at 18:38

    Hey, immer noch Name, ;-)

    vielleicht sollte ich das echt mal tun. Ich denke immer viel lieber in Möglichkeiten als in Problemen. Ich habe mich selber in der Vergangenheit viel zu oft damit aufgehalten rechtlich alles korrekt zu machen und oft bin ich mit den wichtigen Dingen nicht weitergekommen.

    Ich meine nicht, dass der rechtliche Kram ognoriert werden sollte, sondern dass es wichtiger ist eine attraktive Geschäftsmöglichkeit zu finden oder aufzubauen als einwandfreie AGBs schreiben zu könnne. Deswegen sind auch nicht die Anwälte die reichsten Männer dieser Welt.

    Das Thema Markenrechte spielt nur eine Rolle, wenn man Markenprodukte importiert. Und das ist nur solange ein Thema, wie man sich nur oberflächlich mit Importen befasst. Dann kommen immer glcih Dinge wie Iphones oder Ed Hardy in den Sinn.

    Die Realität ist aber, dass diese Produkte nur einen verschwindend geringen klitzekleinen winzigen Mikroanteil vom gesamten Markt ausmachen. Der B2B-Markt ist sieben Mal so groß wie der B2C-Markt. Allerdings müsste man hierfür mehr recherchieren als nach Iphones.

    Beschränkt Euch nicht selber und sucht vielmehr nach Möglichkeiten und nicht nach Beschränkungen. Ein Risiko gehört manchmal auch dazu. Kein großer Unternehmer hat sich sein Imperium ohne Risiko aufgebaut.

    Viele wussten erstmal nicht, ob sie einen Cent ihres Geldes wiedersehen würden und oft habe ich gehört, dass jeder verlorene Euro es wert war, weil man daraus eine wertvolle Lektion lernen konnte, die einem langfristig Geld verschafft hat.

    Grüße

    Bastian

  • 10 Rechtsanwalt Lutz Schroeder // Okt 30, 2009 at 10:04

    Da hier mehrfach die Frage aufgeworfen wurde, ob Parallelimporte markenrechtlich problematisch sein können, möchte ich hier einen kleinen Beitrag meiner Website posten: http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/markenrecht/parallel-bzw-grauimporte/?child=36

    Parallel- bzw. Grauimporte

    Parallelimporte, umgangssprachlich auch Grauimporte genannt, sind häufig Gegenstand markenrechtlicher Auseinandersetzungen.

    Hierbei wird keineswegs die Verbreitung von Produktfälschungen gerügt. Es handelt sich vielmehr um den Vertrieb von Originalware. Nur ist diese Ware nicht über den regulären Vertriebsweg des Herstellers in die EU eigeführt worden, sondern von einem nicht lizenzierten Importeur aus einem EU-Drittland – meist den USA – in die europäische Union importiert worden.

    Hiergegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Es gilt der Grundsatz des freien Handels und selbstverständlich ist ein europäisches Unternehmen berechtigt, sich seine Ware von Anbietern aus Übersee zu beschaffen. Es ist grundsätzlich nicht gezwungen, den deutschen oder europäischen Generalimporteur als einzigen Anbieter bestimmter Waren zu akzeptieren.

    Soweit die Regel. Problematisch wird der Parallelimport in folgendem Zusammenhang:

    Wenn Waren importiert und dann in der EU angeboten werden, die der Hersteller selbst noch nicht auf den europäischen Markt gebracht hat, ist das Markenrecht an diesen Waren nicht erschöpft. Das bedeutet, dass der Hersteller das Recht hat zu bestimmen, ob Produkte einer bestimmten Marke in der EU gehandelt werden. Wer sich im geschäftlichen Verkehr Produkte aus den USA etc. beschafft, die hierzulande nicht erhältlich sind und diese in Deutschland zum Kauf anbietet, verletzt das Recht an der Marke. Mit dem Thema entsprechender Abmahnungen beim Verkauf von Markenware bei eBay befasst sich dieser Link.

    Bei der Frage, ob das jeweilige Produkt in der EU bereits vertrieben wird, ist äußerste Vorsicht geboten: Viele Hersteller vertreiben ein und das selbe Produkt in den USA unter einem anderen Markennamen als in der EU. Das Anbieten des US-Imports ist dann eine Markenverletzung, obwohl das gleiche Produkt in deutschen Läden steht – unter anderem Namen.

    Parallelimporte sind meist sehr lukrativ für Unternehmen. Wer in der EU eine Ware anbieten kann, die es offiziell gar nicht geben dürfte, hat eine Monopolstellung. Zudem profitieren Direktimporteure oft von dem Währungsgefälle des Euro zum US-Dollar.

Leave a Comment